Das aktuelle Topthema aus Ökologie & Umwelt

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Maulwurf oder Wühlmaus im Garten


Tipp: Besonders nach der Winterpause finden Kleingärtner im Frühjahr nicht selten frisch aufgeworfene Erdhügel auf der Parzelle vor. Einige Gärtner stören sich weniger daran, andere treiben die (gefühlt) permanent neu auftauchenden Hügel in den „Wahnsinn“.

 

Die „Schuldigen“ sind zumeist Maulwürfe oder Wühlmäuse. Die Unterscheidung anhand der Hügel fällt dem Laien allerdings schwer. Nun, eigentlich kann dies dem ökologisch engagierten Gärtner ein Stück weit gleichgültig sein, da es uns nicht darum gehen kann, die Tiere zu töten. Denn im Gegensatz zur Wühlmaus genießt der Maulwurf Artenschutz und darf nicht bekämpft, geschweige denn getötet werden. Auch das Fangen ist bei Strafe verboten.

 

Meist sind es rein optische Gründe, die Maulwürfe - oder deren Hügel - als „störend“ wirken lassen. Manch­mal werden die Tiere nur aus diesen Gründen verfolgt. Während Wühlmäuse sich an Wurzeln, Knollen und Rhizomen der Pflanzen, und zwar sowohl Nutz- als auch Zierpflanzen, gütlich tun, ist der Maulwurf ein Insek­tenfresser. Wurzelschäden, die durch Wühlmäuse verursacht werden, führen zum Absterben betroffener Pflanzen. Der Maulwurf beschädigt Kulturpflanzen nicht durch Fraß, sondern lediglich - quasi aus Versehen - durch seine Streifzüge durch den Garten, auf und unter der Erde. Der Maulwurf ist ein Insektenfresser und ein Nützling, er vertilgt Schädlinge in hoher Zahl und ist somit bei vielen Gärtnern sogar äußerst beliebt.

 

Die Lebensraumzerstörung stellt für einige Arten eine Bedrohung dar. 

Die weist zwei Arten als „vom Aussterben bedroht“ und acht Arten als stark bedroht aus.

 

Abschließend ein Tipp, um Maulwürfen oder Wühlmäusen möglichst schonend nahezulegen, den eigenen Garten zu meiden: Es gibt zwar im Baumarkt und auf Internethandelsplattformen viele Geräte oder chemische Stoffe, um die Tiere zu vertreiben bzw. zu töten, aber wir schlagen hingegen den „Windklopfer“ vor. Die Idee haben wir von einem Bio-Bauer aus dem Spreewald. Einfach eine ca. 2m lange dünne Metallstange möglichst senkrecht ca. 15cm in den Boden treiben und eine 1,5l-PE-Flasche aufstecken. Fertig… Der Wind bewegt die Flasche, die gegen die Metallstange schlägt und der Schall wird in den Boden übertrage. Das Ge­räusch ist zwar für uns Menschen recht dezent, nervt aber die Maulwürfe oder Wühlmäuse. Nach dem erfolgreichem Einsatz können die Metallstangen anderweitig im Garten eingesetzt werden und die PE-Flasche dem Recycling zugeführt werden. Das ist definitiv nachhaltig!

 

          

Weiterführende Informationen und Hilfen sowie weiterführende Kontakte können gern direkt beim Beisitzer für Ökologie und Umwelt im Vorstand erfragt werden! 



Wasser ist Leben


Aber nicht nur Wasser an sich, sondern sauberes, klares, gesundes Wasser ist für uns alle unabdingbar! Unsere Kleingartenanlage „Am Fuchsberg“ befindet sich im Einzugsgebiet der Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Zum Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen wird durch eine Verordnung (siehe Link) aus dem Jahr 1999 ein gemeinsames Schutzgebiet definiert (siehe Link). Die sogenannte weitere Schutzzone III-B umschließt unsere Kleingartenanlage und erstreckt sich zum Beispiel in nördlicher Richtung bis zur Strecke der U-Bahn-Linie U5. 

 

In der Verordnung zum Wasserschutz werden Schutzbestimmungen erlassen, die bestimmen, dass bei Handlungen mit eventuellen Auswirkungen auf das Grundwasser „... wegen der besonderen Bedeutung des Wasserschutzgebietes für die Wasserversorgung mit besonderer, über das übliche Maß hinausgehender Sorgfalt vorzugehen [ist], um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften oder des Naturhaushaltes zu verhindern.“ Besonderes Augenmerk liegt auf feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die sich mit Wasser verbinden oder in diesem lösen und schlussendlich ins Grundwasser gelangen können, welches im weitesten Sinne verunreinigt wird. So sind im § 6 der Verordnung zum Schutz der Zone III-B eine Reihe von Verboten für die Nutzer der betroffenen Liegenschaften erlassen.

 

Soweit die Theorie. Was bedeutet das konkret für uns Kleingärtner?


Verboten sind:

  • Die Einleitung von Abwässern (Gülle, Jauche) in den Untergrund.
  • Der Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen.
  • Bohrungen zur Erschließung von Grundwasser.
  • Größere Bodenversiegelungen.
  • Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.
  • Die Verwendung von Mineraldüngern außerhalb der Vegetationsperiode (1. März bis 31. Oktober).
  • Die Ausbringung von Rückständen aus Chemie- und Humustoiletten.
  • Die Instandsetzung, Wartung, und Reinigung von Fahrzeugen oder Maschinen.

Für die Abwasseranlagen ergeben sich ebenfalls besondere Regelungen. Diese müssen nachweislich dicht sein. (In unserer Kolonie sind meines Wissens sämtliche Abwasseranlagen und Gruben ertüchtigt und erstgeprüft.) Die Nutzer sind verpflichtet, alle 20 Jahre die Dichtheit der Anlage durch Sachverständige auf eigene Kosten prüfen zu lassen.

 

Weiterführende Informationen und Hilfen sowie Kontakte zu Sachverständigen können gern beim Vorstand oder direkt beim Beisitzer für Ökologie und Umwelt im Vorstand erfragt werden!

         

  • oeko-umwelt@walzebuck.de 


Links:

Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf):

http://www.berlin.de/senuvk/umwelt//wasser/wasserrecht/pdf/wvo-ww_wuhlheide.pdf

Karte der Berliner Wasserschutzgebiete:

    

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/karten/pdf/02_11_2006.pdf


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